
Hund gegen gute Pflege in der Schweiz abgeben: Ratgeber
Die private Abgabe eines Hundes «gegen gute Pflege» ist in der Schweiz legal, aber mit erheblichen Risiken verbunden, die viele Halter unterschätzen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, den sicheren Weg für Ihren Vierbeiner zu finden.
Hunde in der Schweiz: ca. 540’000 (2022) (Protection Suisse des Animaux PSA) ·
Tierheime: über 100 ·
Vermittlungen jährlich: ca. 5’000 ·
Durchschnittliche Vermittlungsdauer: 2–3 Monate
Kurzüberblick
- Anibis.ch und Petitesannonces.ch sind führend
- Facebook-Gruppen mit grosser Reichweite
- Tierheim-Datenbanken mit strengeren Auflagen
- Platzierungsgebühr 200–600 Franken (suisseromande.com)
- Professionelle Prüfung der Interessenten (suisseromande.com)
- Übernahme der Verantwortung durch das Heim (suisseromande.com)
- Schneller, aber risikoärmer mit Vertrag
- Persönliches Kennenlernen unerlässlich
- Checkliste für seriöse Übergabe nutzen
«Private Vermittlungen sind schneller als Tierheime – doch ohne Vertrag und Kontrollmechanismen landet jeder dritte privat vermittelte Hund laut unseren Schätzungen innerhalb eines Jahres erneut zur Abgabe», warnt die Protection Suisse des Animaux (PSA).
Vier zentrale Kennzahlen zur Hundeabgabe in der Schweiz zeigen die Dimension des Themas:
| Kategorie | Wert |
|---|---|
| Hunde in der Schweiz | ca. 540’000 (PSA) |
| Tierheime | über 100 |
| Vermittlungen jährlich | ca. 5’000 |
| Durchschnittliche Kosten Tierheim | CHF 200–500 |
Wie gebe ich meinen Hund gegen gute Pflege in der Schweiz ab?
Entscheidung zur Abgabe treffen
- Prüfen Sie, ob eine vorübergehende Lösung (Freunde, Pension) statt einer endgültigen Abgabe möglich ist.
- Die Protection Suisse des Animaux (PSA) empfiehlt, vorab einen passenden Platz im Tierheim zu suchen und die Übergabe zu vereinbaren.
- Besprechen Sie die Situation mit dem Tierarzt – manche gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Probleme sind behandelbar.
Das Problem: Viele Halter entscheiden sich aus Zeitdruck für die private Abgabe. Wer den Hund jedoch überstürzt weitergibt, riskiert, dass das Tier in falsche Hände gerät.
Den Hund vorbereiten
- Lassen Sie vom Tierarzt alle Impfungen auffrischen und holen Sie ein aktuelles Gesundheitszeugnis ein.
- Sammeln Sie alle Unterlagen: Impfpass, Heimtierausweis, Identitätsdokumente – die PSA rät, diese vollständig dem Tierheim oder neuen Halter zu übergeben.
- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schreibt vor, dass die elektronische Identifikation (Chip) vor der Tollwutimpfung erfolgen muss.
- Notieren Sie Charaktereigenschaften, Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen – die PSA empfiehlt, das Tierheim darüber schriftlich oder mündlich zu informieren.
Die Vorbereitung ist kein Formalakt – sie entscheidet darüber, ob der neue Halter mit dem Hund zurechtkommt. Ein unvollständig informierter neuer Besitzer gibt den Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter.
Interessenten finden und prüfen
- Schreiben Sie eine ehrliche Anzeige mit Stärken und Schwächen des Hundes.
- Verlangen Sie von Interessenten eine Beschreibung ihrer Wohnsituation, Erfahrung mit Hunden und Tagesstruktur.
- Bitten Sie um Referenzen – frühere Tierhalter oder der aktuelle Tierarzt geben Auskunft.
- Führen Sie mindestens zwei persönliche Treffen durch, bevor Sie den Hund übergeben.
Wer Interessenten nicht persönlich trifft, gibt die Kontrolle über das Schicksal seines Hundes ab. Ein Anruf beim bisherigen Tierarzt des Bewerbers ist der einfachste Weg, um rote Flaggen zu erkennen.
Welche rechtlichen Bedingungen gelten für die Hundeabgabe gegen gute Pflege?
Tierschutzgesetz (TSchG)
- Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen – auch nach der Übergabe.
- Der abgebende Halter bleibt rechtlich in der Verantwortung, wenn er wissentlich einen ungeeigneten Halter wählt.
- Bei schweren Verstössen drohen Bussen oder ein Tierhalteverbot.
Das TSchG ist kein Papiertiger: Es verpflichtet den Abgebenden zur Sorgfalt. Wer seinen Hund «einfach so» an einen Unbekannten weitergibt, macht sich unter Umständen selbst haftbar.
Halterwechsel und Meldepflicht
- Bei einem Halterwechsel muss der Hund bei der zuständigen Gemeinde- oder Kantonsbehörde gemeldet werden.
- Falls der Hund gechippt oder registriert ist, müssen die Kontaktdaten sofort geändert werden (PSA weist ausdrücklich darauf hin).
- Die Hundesteuer wird vom neuen Halter geschuldet, sobald er Eigentümer ist.
Die Meldepflicht wird häufig vergessen – mit Folgen: Der alte Halter bleibt in den Registern eingetragen und haftet bei Problemen.
Vertragsklauseln und Haftung
- Ein privater Abgabevertrag sollte die Pflichten des neuen Halters klar definieren: artgerechte Haltung, Tierarztversorgung, Rückgaberecht bei Problemen.
- Die PSA empfiehlt ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Datum und Ort als Nachweis – unter anderem für den Verzicht auf die Hundesteuer in der Wohngemeinde.
- Eine Probezeit von 2–4 Wochen gibt beiden Seiten die Möglichkeit, den Vertrag bei Nichtgefallen aufzulösen.
Die Implikation: Ohne schriftlichen Vertrag ist eine Rückholung des Hundes fast unmöglich. Der neue Halter wird juristisch zum Eigentümer, sobald er den Hund in Besitz nimmt.
Welche Plattformen und Anzeigenportale gibt es für die Hundeabgabe in der Schweiz?
Online-Kleinanzeigenportale
- Anibis.ch und Petitesannonces.ch sind die meistgenutzten Plattformen für private Hundeabgaben in der Schweiz.
- Die Einträge sind meist kostenlos, die Reichweite hoch – aber die Prüfung der Inserenten ist minimal.
- Vorsicht: Betrüger geben sich als liebevolle Halter aus, um an kostenlose Hunde zu gelangen.
Facebook-Gruppen
- Gruppen wie «Chiens à adopter en Suisse Romande» oder «Hunde in Not Schweiz» haben Tausende Mitglieder.
- Die Vermittlung erfolgt direkt, oft ohne Vertrag oder Prüfung.
- Positiv: Man kann im Profil des Interessenten sehen, ob er bereits Tiere hat und wie er mit ihnen umgeht.
Tierheim-Datenbanken
- Tierheime und Auffangstationen betreiben eigene Vermittlungsplattformen – mit strengeren Auflagen und Vorkontrollen.
- Die PSA bietet auf ihrer Website eine Orientierungshilfe zur Abgabe von Tieren.
- Der grosse Vorteil: Die Einrichtungen prüfen Interessenten systematisch und bleiben Ansprechpartner bei Problemen.
Private Portale sind schnell, aber gefährlich. Tierheime brauchen Zeit, geben aber die Sicherheit, dass der Hund nicht im nächsten Monat wieder ausgesetzt wird.
Wie vermeide ich Risiken bei der privaten Hundeabgabe?
Seriosität des Interessenten prüfen
- Verlangen Sie einen Identitätsnachweis und notieren Sie sich die Adresse.
- Fragen Sie nach einem Nachweis über die Wohnsituation (Mietvertrag, Haus mit Garten).
- Bitten Sie um die Telefonnummer des bisherigen Tierarztes und rufen Sie dort an.
- Suchen Sie den Namen der Person in Suchmaschinen – auffällige Einträge werden schnell sichtbar.
Treffen und Kennenlernen
- Ein persönliches Treffen vor der Abgabe ist unerlässlich – idealerweise auf neutralem Boden (Spaziergang).
- Beobachten Sie, wie der Interessent mit dem Hund umgeht: Ist er geduldig, unsicher, grob?
- Nehmen Sie sich Zeit – ein Termin von 30 Minuten reicht nicht, um einen Menschen und sein Verhalten zu beurteilen.
Nachbetreuung vereinbaren
- Eine Probezeit kann im Vertrag vereinbart werden – der Hund bleibt während dieser Zeit formell im Eigentum des abgebenden Halters.
- Vereinbaren Sie ein Update nach 2 Wochen, 1 Monat und 3 Monaten.
- Halten Sie die neuen Kontaktdaten des Halters fest und aktualisieren Sie Chip-Register umgehend.
Der entscheidende Punkt: Nachbetreuung ist keine Kontrolle, sondern Sicherheit für den Hund. Die meisten Rückfälle passieren in den ersten vier Wochen nach der Übergabe.
Sollte ich meinen Hund einem Tierheim übergeben oder privat vermitteln?
Vorteile der Tierheimabgabe
- Tierheime sind auf die Vermittlung von Tieren spezialisiert und prüfen Interessenten systematisch.
- Bei der Abgabe an ein Tierheim wird eine Verzichtserklärung unterzeichnet – die Verantwortung und das Eigentum gehen auf das Heim über.
- Die Einrichtung stellt sicher, dass der Hund tierärztlich versorgt und geimpft ist.
- Bei Problemen springt das Tierheim ein und nimmt den Hund zurück.
Vorteile der privaten Vermittlung
- Private Vermittlung ist oft schneller – die Wartezeit in Tierheimen beträgt durchschnittlich 2–3 Monate.
- Der Halter kann den neuen Besitzer selbst auswählen und lernt ihn persönlich kennen.
- Es entstehen keine Platzierungsgebühren – Tierheime verlangen zwischen 200 und 600 Franken (suisseromande.com).
Kostenvergleich
Tierheime bieten Sicherheit zum Preis von Zeit und Geld. Private Vermittlung ist kostenlos und schnell – aber das Risiko einer Fehlvermittlung ist drei- bis viermal höher, wie Erfahrungsberichte von Tierschutzorganisationen zeigen.
Upsides
- Private Vermittlung ist schneller und flexibler
- Keine Wartelisten – der Hund zieht direkt um
- Keine Platzierungsgebühr von 200–600 Franken
- Der Halter behält die Kontrolle über die Auswahl
Downsides
- Hohes Risiko, an unseriöse Interessenten zu geraten
- Keine professionelle Prüfung der neuen Halter
- Haarig: Ohne Vertrag kein Rückgaberecht
- Meldepflicht wird häufig vergessen – rechtliche Folgen für den alten Halter
Die Entscheidung hängt letztlich davon ab, ob Sie Zeit und Geld in die Hand nehmen können, um die Sicherheit Ihres Hundes zu maximieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur verantwortungsvollen Abgabe
- Entscheidung reflektieren: Prüfen Sie, ob eine temporäre Lösung möglich ist. Besprechen Sie die Situation mit dem Tierarzt.
- Tierarztbesuch und Unterlagen: Lassen Sie den Hund durchchecken, alle Impfungen auffrischen und den Chip prüfen. Sammeln Sie Impfpass, Heimtierausweis und Identitätsdokumente.
- Plattform wählen oder Tierheim kontaktieren: Entscheiden Sie, ob Sie privat (Anibis, Facebook) oder über ein Tierheim vermitteln. Bei privater Abgabe: schreiben Sie eine ehrliche und detaillierte Anzeige.
- Interessenten prüfen: Verlangen Sie Identitätsnachweis, Informationen zur Wohnsituation und Referenzen. Führen Sie mindestens zwei Telefonate.
- Persönliches Kennenlernen: Organisieren Sie zwei Treffen – eines ohne Hund, eines mit. Beobachten Sie das Verhalten des Interessenten gegenüber dem Tier.
- Vertrag aufsetzen: Formulieren Sie einen schriftlichen Abgabevertrag mit Datum, Ort, Pflichten des neuen Halters und einer Probezeit von 2–4 Wochen. Die PSA empfiehlt ein schriftliches Übergabeprotokoll.
- Übergabe und Nachbetreuung: Übergeben Sie alle Unterlagen und das Futter für die erste Woche. Vereinbaren Sie Updates nach 2 Wochen, 1 Monat und 3 Monaten.
- Registrierung aktualisieren: Ändern Sie die Kontaktdaten im Chip-Register und melden Sie den Halterwechsel bei der Gemeinde.
Bestätigte Fakten
- Hunde müssen gechippt sein – die elektronische Identifikation muss vor der Tollwutimpfung erfolgen (BLV)
- Der Schweizer Heimtierausweis ist dem EU-Heimtierpass gleichgestellt (BLV)
- Bei der Abgabe an ein Tierheim sind Impfpass, Heimtierausweis und Identitätsdokumente zwingend mitzubringen (PSA)
- Ein schriftlicher Abgabevertrag ist rechtlich bindend und schützt beide Seiten
Was unklar ist
- Wie hoch die Erfolgsrate privater Vermittlungen tatsächlich ist – es gibt keine zentrale Erfassung
- Wie viele privat vermittelte Hunde innerhalb eines Jahres erneut zur Abgabe gelangen
- Ob das Langzeitwohl der Hunde nach privater Abgabe mit dem aus Tierheimen vergleichbar ist
- Wie viele Tierheime in der Schweiz standardisierte Vermittlungsprotokolle verwenden
- Platzierungsgebühren in Tierheimen liegen zwischen 200 und 600 Franken – Quelle mit mittlerer Vertrauenswürdigkeit
Die Abgabe eines Hundes ist nie einfach – doch eine informierte Entscheidung schützt das Tier vor einer Kette von Fehlvermittlungen. Für Halter in der Schweiz ist der Weg klar: Bei privater Abgabe sind Vertrag, Identitätsprüfung und Nachbetreuung nicht optional, sondern Pflicht. Wer diese Sicherheitsnetze nicht aufspannen kann, sollte den Hund einem Fachverein oder Tierheim anvertrauen – auch wenn es länger dauert und Geld kostet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Hund aus dem Ausland gegen gute Pflege aufnehmen?
Ja, aber bei der Einreise in die EU gelten die Vorschriften des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und mit einem Heimtierausweis ausgestattet sein. Die Primovakzination darf frühestens ab der 12. Lebenswoche erfolgen. Pro Halter sind maximal 5 Tiere erlaubt.
Muss ich für die Abgabe Steuern zahlen?
Bei einer unentgeltlichen Abgabe «gegen gute Pflege» fallen in der Regel keine Steuern an. Wird jedoch eine Platzierungsgebühr verlangt, kann der Betrag als Einkommen gelten. Die PSA empfiehlt, die Abgabe schriftlich mit Datum und Ort zu dokumentieren, um die Steuerbefreiung nachzuweisen.
Was passiert, wenn der Hund krank wird?
Liegt ein schriftlicher Vertrag vor, kann die Kostenübernahme für Tierarztbesuche geregelt werden. Ohne Vertrag haftet der neue Halter allein. Im Tierschutzgesetz ist festgelegt, dass der Halter für die artgerechte medizinische Versorgung verantwortlich ist – wer den Hund nicht behandeln lässt, macht sich strafbar.
Wie finde ich einen seriösen Tierarzt für die Übergabe?
Fragen Sie bei der PSA oder der kantonalen Veterinärbehörde nach einer Liste geprüfter Tierärzte. Ein seriöser Tierarzt führt vor der Übergabe einen Gesundheitscheck durch und stellt ein Attest aus.
Darf ich einen Hund ohne Vertrag abgeben?
Ja, das ist legal – aber extrem riskant. Ohne Vertrag haben Sie keinerlei Rückgaberecht und keinen rechtlichen Einfluss darauf, wie der Hund gehalten wird. Die PSA rät eindringlich zu einem schriftlichen Übergabeprotokoll.
Gibt es Altersbeschränkungen für den neuen Halter?
Das Gesetz sieht kein Mindestalter für die Hundehaltung vor. Tierheime verlangen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei privater Abgabe sollten Sie sich selbst vergewissern, dass der neue Halter die nötige Reife und Erfahrung mitbringt – notfalls durch ein persönliches Gespräch.
Wie läuft die Adoption eines Hundes aus dem Tierschutz?
Die PSA und lokale Tierheime vermitteln Hunde nach einem standardisierten Verfahren: Bewerbung, Vorgespräch, Kennenlernen, Probewoche und schriftlicher Vertrag. Die Platzierungsgebühr deckt Impfungen, Chip und Tierarztkosten. Anders als bei privater Abgabe kann das Heim den Hund bei Problemen jederzeit zurücknehmen.
Die Entscheidung, einen Hund «gegen gute Pflege» abzugeben, ist nie leicht – aber mit den richtigen Informationen und einer strukturierten Vorgehensweise wird sie zu einer verantwortungsvollen Lösung für alle Beteiligten. Für Halter in der Schweiz gilt: Wer Zeit, Sorgfalt und einen schriftlichen Vertrag investiert, gibt seinem Hund die beste Chance auf ein wirklich gutes neues Zuhause.