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Retrait permis suisse vitesse: Führerausweisentzug & Strafen

Freddie William Davies Bennett • 2026-06-03 • Gepruft von Daniel Becker

Wer auf Schweizer Strassen unterwegs ist, kennt das mulmige Gefühl, wenn der Tacho kurz über das erlaubte Limit klettert – doch ab welcher Überschreitung droht nicht nur eine Busse, sondern der Verlust des Führerausweises? Dieser Artikel zeigt die exakten Grenzwerte für innerorts, ausserorts und auf der Autobahn, die Strafenkataloge und den Ablauf eines Entzugs, gestützt auf offizielle Quellen von ch.ch und BFU.

Minimale Überschreitung für Entzug innerorts: 21 km/h ·
Mindestdauer Entzug innerorts: 1 Monat ·
Mindestdauer Entzug ausserorts: 1 Monat ·
Höchststrafe Entzug: 2 Jahre ·
Zuständige Behörde: Kantonales Strassenverkehrsamt

Kurzüberblick

1Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
  • Ab 21 km/h: Führerausweisentzug (mindestens 1 Monat) (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ab 25 km/h: mindestens 3 Monate (Comparis – Vergleichsportal)
  • Strafen: Busse und Entzug
2Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts
  • Ab 25 km/h: Führerausweisentzug (mindestens 1 Monat) (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ab 35 km/h: mindestens 3 Monate (Comparis – Vergleichsportal)
  • Strafen: Busse und Entzug
3Grober Exzess (Delikt)
  • Innerorts: ab 40 km/h Überschreitung (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Ausserorts: ab 50 km/h Überschreitung (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Strafen: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, Entzug (Comparis – Vergleichsportal)
4Dauer des Entzugs
  • Mindestens 1 Monat bei erster Überschreitung (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Höchstens 2 Jahre bei schweren Fällen (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Wiederholungstäter: längere Sperrfrist (Comparis – Vergleichsportal)

Sechs zentrale Fakten auf einen Blick: Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Schwellenwerte und Konsequenzen aus den offiziellen Rechtsgrundlagen zusammen.

Merkmal Wert
Grenzwert innerorts 21 km/h Überschreitung
Grenzwert ausserorts 25 km/h Überschreitung
Mindestentzug innerorts 1 Monat
Mindestentzug ausserorts 1 Monat
Höchststrafe 2 Jahre Entzug
Zuständige Stelle Kantonales Strassenverkehrsamt (OCN)

Bei welcher Geschwindigkeit wird der Führerausweis in der Schweiz entzogen?

Das Paradox

Ein Kilometer pro Stunde zu viel kann den Unterschied zwischen einer Verwarnung und einem einmonatigen Fahrverbot ausmachen – doch die meisten Fahrer unterschätzen die enge Toleranzgrenze der Schweizer Behörden.

Grenzwerte innerorts

  • Ab 21 km/h Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h) beginnt der Führerausweisentzug – mindestens 1 Monat. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ab 25 km/h innerorts steigt die Mindestentzugsdauer auf 3 Monate. (Comparis – Vergleichsportal)
  • Bei einer Überschreitung von 16–20 km/h innerorts erfolgt zunächst eine Verwarnung. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
Fazit: Der Unterschied zwischen 20 und 21 km/h innerorts ist der entscheidende Schwellenwert: Unter 20 km/h gibt es eine Verwarnung, ab 21 km/h folgt der Entzug. Für Behörden ist das klare Signal, dass es keine Toleranzzone gibt.

Grenzwerte ausserorts

  • Ab 25 km/h Überschreitung der ausserörtlichen Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) droht ein Entzug von mindestens 1 Monat. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ab 35 km/h ausserorts: mindestens 3 Monate Entzug. (Comparis – Vergleichsportal)

Die Logik der Behörden: Je höher das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer, desto härter die Sanktion. Überschreitungen ausserorts werden als schwerwiegender eingestuft, weil die gefahrenen Geschwindigkeiten gefährlicher sind.

Grenzwerte auf Autobahnen

  • Ab 26 km/h auf Autobahnen (ab 120 km/h) folgt eine Anzeige und ein Entzug von mindestens 3 Monaten. (Bussgeldkatalog.net – Ratgeber zu Verkehrsstrafen)
  • Bis 5 km/h Überschreitung auf der Autobahn kostet eine Ordnungsbusse von etwa CHF 20. (Bussgeldkatalog.org – Ratgeber zu Verkehrsstrafen)
  • Für 21–25 km/h auf Autobahnen wird eine Busse von CHF 260 fällig. (Vertragshilfe.ch – Schweizer Ratgeber)

Die Autobahn-Schwelle ist also niedriger als die ausserörtliche Grenze? Auf den ersten Blick scheint das nicht konsistent. Tatsächlich gelten für Autobahnen die gleichen Grenzwerte wie ausserorts (ab 25 km/h Entzug), aber die Praxis der kantonalen Ämter kann leichte Abweichungen aufweisen. Die Bussgeldkatalog.net nennt 26 km/h als konkreten Wert für den Entzug auf Autobahnen.

Was zu beachten ist

Ein Fahrer, der auf der Autobahn 150 statt 120 km/h fährt (30 km/h zu viel), muss mit mindestens drei Monaten Entzug rechnen – selbst wenn es sein erster Verstoss ist.

Die klare Botschaft der Behörden: Schon moderate Überschreitungen auf Autobahnen können zu einem mehrwöchigen Fahrverbot führen.

Wie hoch sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz?

Bussen bis 20 km/h Überschreitung

  • Innerorts: 1–5 km/h → CHF 40; 6–10 km/h → CHF 120; 11–15 km/h → CHF 250; 16–20 km/h → CHF 400 (Verwarnung). (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ausserorts: ähnliche Abstufungen, aber höhere Bussen ab 11 km/h.
  • Autobahn: bis 5 km/h → CHF 20; 6–10 km/h → CHF 100; 11–15 km/h → CHF 180; 16–20 km/h → CHF 260. (Bussgeldkatalog.net – Ratgeber zu Verkehrsstrafen)

Die Bussenkataloge sind bundesweit einheitlich, aber die Kantone können bei Verfahrenskosten und Gebühren variieren. Der Betrag ist also für alle gleich, die Zusatzkosten unterschiedlich.

Strafen ab 21 km/h Überschreitung

  • Innerorts: ab 21 km/h → Busse (Ordnungsbusse oder Anzeige) + Führerausweisentzug mindestens 1 Monat. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ausserorts: ab 25 km/h → Busse + Entzug mindestens 1 Monat. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Ab 25 km/h innerorts: «schwere Widerhandlung» → Entzug mindestens 3 Monate. (Comparis – Vergleichsportal)

Strafen ab 50 km/h Überschreitung

  • Innerorts: ab 40 km/h Überschreitung gilt als «grober Exzess» und wird nach Art. 90 Abs. 2 SVG bestraft: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Ausserorts: ab 50 km/h Überschreitung ebenfalls grober Exzess.
  • Bei besonders krassen Fällen (Raserdelikt) droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. (Comparis – Vergleichsportal, mit Hinweis auf die Rechtsprechung)

Die Geldstrafe kann theoretisch bis zu CHF 540’000 betragen, wenn 180 Tagessätze à bis zu CHF 3’000 verhängt werden. (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)

Die folgende Tabelle vergleicht die Schwellenwerte der drei Strassentypen:

Zone Entzug ab Mindestentzug (erste) Mindestentzug (schwer) Zusatzstrafe
Innerorts (50 km/h) 21 km/h 1 Monat 3 Monate (ab 25 km/h) Busse + mögliche Freiheitsstrafe ab 40 km/h
Ausserorts (80 km/h) 25 km/h 1 Monat 3 Monate (ab 35 km/h) Busse + mögliche Freiheitsstrafe ab 50 km/h
Autobahn (120 km/h) 25 km/h 1 Monat 3 Monate (ab 35 km/h) Busse + mögliche Freiheitsstrafe ab 50 km/h

Die drei Zonen unterscheiden sich also vor allem in der ersten Schwelle: innerorts reichen 21 km/h, ausserorts und Autobahn liegen bei 25 km/h. Ab dann sind die Mindestentzugsdauern nahezu identisch.

Wie läuft ein Führerausweisentzug in der Schweiz ab?

Der Haken

Viele Fahrer denken, der Entzug sei nach Ablauf der Frist automatisch vorbei. Doch die Behörde verlangt eine aktive Neubeantragung – und oft eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Einleitung des Verfahrens

  1. Die Polizei meldet die Geschwindigkeitsüberschreitung dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt (z. B. OCN im Kanton Waadt).
  2. Das Amt prüft den Fall und eröffnet ein Administrativverfahren.
  3. Der Fahrer erhält eine schriftliche Mitteilung über den beabsichtigten Entzug und kann dazu Stellung nehmen. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)

Dauer und Auflagen des Entzugs

  • Die Entzugsdauer beträgt je nach Schwere der Überschreitung 1 Monat bis 2 Jahre. (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann die Sperrfrist verlängert werden.
  • Während des Entzugs muss der Führerausweis physisch abgegeben werden.

Wiedererlangung des Führerausweises

  1. Nach Ablauf der Entzugsdauer muss der Fahrer beim Strassenverkehrsamt einen neuen Ausweis beantragen.
  2. Bei schweren Verstössen (z. B. grober Exzess) ist eine verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich. (Comparis – Vergleichsportal, Hinweis auf die Praxis der Kantone)
  3. Erst nach bestandener Prüfung wird der Ausweis neu ausgestellt.

Der gesamte Prozess kann sich über mehrere Monate hinziehen – je nach Kanton und Auslastung der Ämter.

Die Konsequenz: Ein Entzug ist nicht nur eine zeitliche Sperre, sondern erfordert aktive Schritte zur Wiedererlangung.

Welche Sanktionen gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz?

Verwaltungsmassnahmen (Entzug, Verwarnung)

  • Verwarnung: Bei geringfügigen Überschreitungen (innerorts bis 20 km/h) wird nur eine Verwarnung ausgesprochen. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Führerausweisentzug: Ab den oben genannten Schwellenwerten. Die Dauer richtet sich nach der Schwere der Widerhandlung (leicht, mittelschwer, schwer). (Comparis – Vergleichsportal)

Strafrechtliche Folgen (Bussen, Freiheitsstrafe)

  • Ordnungsbussen bis zu etwa CHF 400 (je nach Kanton).
  • Geldstrafe (Tagessätze) bei schweren Widerhandlungen – bis zu CHF 540’000 möglich. (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei grobem Exzess (Art. 90 Abs. 2 SVG). (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)

Unterschied zwischen einfacher und grober Geschwindigkeitsüberschreitung

Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zwischen einfachen und groben Überschreitungen zusammen.

Kriterium Einfache Überschreitung Mittelschwere Überschreitung Grober Exzess
Definition Bis 20 km/h innerorts, bis 24 km/h ausserorts 21–24 km/h innerorts, 25–34 km/h ausserorts Ab 40 km/h innerorts, ab 50 km/h ausserorts
Entzug in der Regel keine Mindestens 1 Monat (mittel) oder 3 Monate (schwer) Mindestens 3 Monate, oft länger
Strafrecht Busse (Ordnungsbusse) Geldstrafe möglich Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Das System ist hierarchisch: Je höher die Überschreitung, desto mehr wandert die Sanktion von der Verwaltungs- in die Strafrechtsebene.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung führt in der Zone 30 und auf der Autobahn zum Entzug?

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 30

  • Die Zone 30 ist rechtlich innerorts – es gelten die gleichen Schwellenwerte: Entzug ab 21 km/h. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Das heisst: Wer in einer 30er-Zone mit 51 km/h geblitzt wird (21 km/h zu viel), verliert den Führerausweis für mindestens einen Monat.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

  • Auf Autobahnen gilt die ausserörtliche Regelung: Entzug ab 25 km/h Überschreitung. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Bei 145 km/h (25 km/h über 120 km/h) droht also ein Entzug von mindestens einem Monat.
  • Ab 155 km/h (35 km/h zu viel) sind es mindestens drei Monate.

Die Konsequenz: Auch auf der Autobahn sind schon moderate Überschreitungen gefährlich – wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mit drei Monaten ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Das Prinzip ist klar: Unabhängig von der Zone – die Grenzwerte sind eng, die Strafen hart.

Bestätigte Fakten und was unklar ist

Bestätigte Fakten

  • Entzug innerorts ab 21 km/h Überschreitung (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Entzug ausserorts ab 25 km/h Überschreitung (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)
  • Mindestdauer 1 Monat bei einfacher Überschreitung (Comparis – Vergleichsportal)
  • Grober Exzess innerorts ab 40 km/h, ausserorts ab 50 km/h (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bei grobem Exzess (BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung)
  • Zuständige Behörde ist das kantonale Strassenverkehrsamt

Was unklar ist

  • Genauer Bußgeldbetrag in verschiedenen Kantonen – die Kantone können Zuschläge erheben
  • Dauer des Verfahrens je nach Kanton – schwankt zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten
  • Ob bei einer Überschreitung von 21–24 km/h innerorts immer ein Entzug erfolgt oder ob das Amt Ermessen hat (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite spricht von «härteren Massnahmen», nicht zwingend Entzug)

«Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz je nach Schwere mit Verweis, Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Fahrausweisentzug sanktioniert.»

BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung, offizielle Rechtsauskunft

«Bei einer Überschreitung von 16–20 km/h innerorts erfolgt eine Verwarnung. Ab 21 km/h drohen härtere Massnahmen.»

ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite, Verkehrsregeln

«Die Kantone können bei der Durchführung von Administrativmassnahmen geringfügig abweichen – die Schwellenwerte sind jedoch bundesrechtlich festgelegt.»

Kanton Waadt (vd.ch) – kantonale Strassenverkehrsbehörde

Die drei Zitate stammen von verschiedenen Autoritäten: der BFU (nationale Präventionsstelle), ch.ch (Bundesverwaltung) und einem Kanton (exekutive Ebene). Sie decken die Hierarchie der Rechtsquellen ab.

Für Schweizer Autofahrer ist die Botschaft klar: Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, verliert den Führerausweis für mindestens einen Monat – unabhängig davon, ob es der erste Verstoss ist. Die Behörden tolerieren keine Grauzonen. Wer seinen Ausweis behalten will, muss die Schwellenwerte kennen und einhalten. Oder er riskiert, monatelang auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein – mit allen Konsequenzen für Beruf und Alltag.

Eine detaillierte Tabelle der Entzugsregeln zeigt die genauen Schwellenwerte für innerorts, ausserorts und auf der Autobahn.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts?

Bei 20 km/h innerorts liegt die Busse bei etwa CHF 400, und es erfolgt eine Verwarnung – noch kein Entzug. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite)

Kann ich meinen Führerausweis bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland verlieren?

Ja, die Schweiz wendet das Administrativmassnahmenrecht auch auf im Ausland begangene Verstösse an, wenn der Fahrer in der Schweiz wohnt. Die Behörden können den Ausweis entziehen, sobald sie von der ausländischen Strafe erfahren.

Wie lange dauert ein Führerausweisentzug bei 30 km/h zu viel?

Innerorts (30 km/h über 50 = 80 km/h) liegt die Überschreitung bei 30 km/h – das ist eine schwere Widerhandlung. Es droht ein Entzug von mindestens 3 Monaten. Ausserorts (30 km/h über 80 = 110 km/h) ebenfalls mindestens 3 Monate. (Comparis – Vergleichsportal)

Welche Rolle spielt der Kanton bei der Höhe der Strafe?

Die Bussenhöhen sind bundesweit einheitlich, aber die Kantone können Verfahrenskosten und Gebühren unterschiedlich gestalten. Zudem haben kantonale Ämter Ermessensspielraum bei der genauen Entzugsdauer innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h strafbar?

Ja, ab 1 km/h Überschreitung wird eine Ordnungsbusse fällig – innerorts ab CHF 40 für 1–5 km/h. (ch.ch – offizielle Schweizer Informationsseite) Es ist also nicht straffrei, nur die Sanktion ist gering.

Kann ich gegen einen Führerausweisentzug Einspruch einlegen?

Ja, gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamtes kann innerhalb der Frist (meist 30 Tage) beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Ein Anwalt ist empfehlenswert. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.

Gilt die gleiche Regelung für Elektroautos mit sofortigem Drehmoment?

Ja, die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sanktionen gelten für alle Fahrzeugtypen gleichermassen. Das höhere Beschleunigungsvermögen von E-Autos verändert die Rechtslage nicht – die Fahrer müssen die gleichen Limits einhalten.

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