Wer nach Lausanne zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Contrôle des habitants anmelden – so sieht es das kantonale Recht vor. Doch viele Zugezogene wissen nicht genau, wohin sie sich wenden müssen, welche Unterlagen sie brauchen und ob ein Termin nötig ist. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Schritte zusammen, damit Sie Ihre Pflichten stressfrei erfüllen.

Aufenthaltsfrist: 14 Tage nach Ankunft · Standort: Rue du Port-Franc 18, Flon · Telefon: +41 21 315 31 33

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Frist für Wegzugsmeldung in Tagen (nur für Ankunft klar: 14 Tage)
  • Detaillierte Bearbeitungszeit nach Termin ohne konkrete Angabe
  • Stand 2024/2025 für digitales Anmeldeverfahren (über PDF hinaus)
3Zeitleisten-Signal
  • 2019: Publikation mit 8-Tage-Frist für Lausanne (Xunta de Galicia)
  • 2023: Aktuelle Publikation mit 14-Tage-Frist – Frist also verlängert (Ville de Lausanne)
  • Jetzt: Rendez-vous-Pflicht eingeführt (Post-2023) (Xunta de Galicia)
4Wie es weitergeht
  • Nach Anmeldung: Betreibungsauszug online bestellbar
  • Nach Anmeldung: Krankenversicherung innerhalb 3 Monaten abschliessen
  • Nach Anmeldung: Anmeldung bei Services industriels de Lausanne (SiL) für Mietverträge

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kontakt- und Verfahrensdaten des Contrôle des habitants Lausanne zusammen.

Merkmal Detail
Standort Rue du Port-Franc 18, Flon
Telefon +41 21 315 31 33
Terminpflicht Auf Rendez-vous (Guichet virtuel oder telefonisch)
Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00–11:30 und 13:00–16:30, Do geschlossen morgens
Kanton Waadt (Vaud)
Anmeldefrist 14 Tage nach Ankunft (gemäß schweizerischem Bundesrecht)
Online-Anmeldung vd.ch für Adresswechsel, Guichet virtuel für Vorabanmeldung
Folgeschritt Anmeldung bei Services industriels de Lausanne (SiL), Place Chauderon 23

Was ist das Gesetz des Kantons Waadt zur Kontrolle der Bewohner?

Jede Person, die in der Schweiz den Wohnsitz wechselt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Wohngemeinde anzumelden – das regelt das kantonale Meldeverfahren des Bundes (ch.ch, Bundesportal für Umzug). Der Kanton Waadt wendet diese Frist auf alle Gemeinden an, also auch auf Lausanne.

Gesetzestext und Publikation

Die Stadt Lausanne veröffentlicht ihren Ratgeber „Vivre à Lausanne” regelmäßig aktualisiert. Die Ausgabe 2023 bestätigt: „Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle melden” (Ville de Lausanne, Ratgeber 2023). Für Ausländer mit Aufenthalt über 3 Monate gilt zusätzlich: ein Aufenthaltstitel muss beantragt werden.

Zuständige Behörden

Die kantonale Aufsichtsbehörde für Meldeverfahren im Kanton Waadt befindet sich an der Avenue de Beaulieu 19, 1014 Lausanne (Staatssekretariat für Migration SEM). Zuständig für die Einwohnerkontrolle selbst ist das Service du contrôle des habitants der Stadt Lausanne.

Fazit: Die gesetzliche Grundlage ist klar: 14 Tage nach Ankunft anmelden, bei Nichtschweizern mit Aufenthalt >3 Monate zusätzlich Aufenthaltstitel beantragen. Die Frist wurde gegenüber 2019 (damals 8 Tage) verlängert, was die Behördenpraxis vereinfacht.

Wie melde ich meinen Adresswechsel beim Contrôle des habitants an?

Die Anmeldung in Lausanne lässt sich in drei Phasen gliedern: Ankunft melden, Wegzug vorher ankündigen und online oder vor Ort den Wechsel vollziehen. Der Dienst ist darauf ausgelegt, den Prozess so weit wie möglich zu digitalisieren.

Ankunft in Lausanne

  • Erforderliche Angaben: vollständiger Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und Ausweis
  • Persönliche Anmeldung: Rue du Port-Franc 18, 1002 Lausanne, oder voranmelden über den Guichet virtuel der Stadt Lausanne
  • Frist: 14 Tage nach Ankunft – diese Frist gilt seit der Publikation 2023 (zuvor waren es 8 Tage)

Auszug ankündigen

Bevor Sie Lausanne verlassen, sollten Sie Ihren Wegzug beim Contrôle des habitants melden. Dieser Schritt stellt sicher, dass Ihre Daten im System aktualisiert werden. Ohne formelle Abmeldung können Probleme bei der Anmeldung am neuen Wohnort entstehen.

Online-Anmeldung

Die Plattform vd.ch bietet die Möglichkeit zur digitalen Adressänderung an. Über das Online-Portal können Schweizer Staatsbürger und Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel den Wohnungswechsel für ihren Hauptwohnsitz melden. Zweitwohnungen sind von diesem Verfahren ausgenommen.

Worauf achten

Die Online-Meldung über vd.ch ersetzt nicht den persönlichen Besuch, falls die Behörde zusätzliche Dokumente anfordert. Halten Sie oder Pass bereit, auch wenn Sie online anmelden.

Fazit: Die Anmeldung erfolgt idealerweise über den Guichet virtuel voranmelden, dann persönlich innerhalb von 14 Tagen erscheinen. Der digitale Weg über vd.ch deckt einfache Adresswechsel ab, komplexere Fälle erfordern einen Behördentermin.

Wie vereinbare ich einen Termin beim Contrôle des habitants Lausanne?

Seit der Einführung der Rendez-vous-Pflicht sind die Schalter des Service du contrôle des habitants in Lausanne nur noch nach vorheriger Terminbuchung zugänglich. Das gilt für alle Wochentage außer Donnerstagvormittag.

Rendez-vous buchen

  • Online: Über den Guichet virtuel der Stadt Lausanne einen Termin reservieren
  • Per Telefon: +41 21 315 31 33 anrufen und Terminwunsch angeben
  • Persönlich am Schalter: Nur möglich, wenn bereits ein Termin vereinbart wurde – ohne Termin werden Sie nicht vorgelassen

Guichets auf Rendez-vous

Die Schalter (Guichets) des Service du contrôle des habitants sind montags bis freitags geöffnet, jedoch donnerstags am Vormittag geschlossen. Die Terminbuchung minimiert Wartezeiten erheblich – wer vorab bucht, spart in der Regel 30 bis 60 Minuten gegenüber dem alten Schalterbetrieb.

Zeit sparen

Buchen Sie Ihren Termin über den Guichet virtuel am selben Tag, wenn möglich – die Stadt Lausanne bietet je nach Auslastung auch kurzfristige Slot-Verfügbarkeit an.

Fazit: Ohne Rendez-vous kein Zugang zu den Schaltern. Buchen Sie online oder telefonisch – das spart Zeit und stellt sicher, dass Ihre Unterlagen bei Ankunft vollständig geprüft werden können.

Was sind die Kontaktdaten des Contrôle des habitants Lausanne?

Um einen Termin zu vereinbaren oder Fragen vorab zu klären, gibt es mehrere Kontaktmöglichkeiten. Die wichtigsten Kanäle sind Telefon, E-Mail und das digitale Portal.

Telefon und E-Mail

  • Hauptnummer: +41 21 315 31 33 (für Terminbuchung und Auskünfte)
  • E-Mail: controle.habitants@lausanne.ch
  • Fax: 021 315 31 19 (für schriftliche Anfragen)

Adresse und Postfach

  • Besuchsadresse: Rue du Port-Franc 18, Flon, 1002 Lausanne
  • Postadresse: Case postale 5354, 1002 Lausanne

Für Studierende, die sich für einen längeren Aufenthalt in Lausanne anmelden, gelten dieselben Regeln wie für andere Zugezogene: die 14-Tage-Frist, der Rendez-vous-Zwang und die Verpflichtung, persönlich vorzusprechen.

Anfahrt

Das Büro liegt im Zentrum von Lausanne, im Viertel Flon – gut erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (M2, Haltestelle Flon). Parkmöglichkeiten in der Umgebung sind begrenzt.

Fazit: Die Kontaktaufnahme gelingt am schnellsten telefonisch unter +41 21 315 31 33. Für schriftliche Anfragen oder das Senden von Dokumenten nutzen Sie die E-Mail-Adresse oder den Postfachweg.

Wie bekomme ich eine Attestation de Domicile in Lausanne?

Die Wohnbescheinigung (Attestation de Domicile) ist ein offizielles Dokument, das Ihren Wohnsitz in Lausanne bestätigt. Sie wird oft für Verträge, Behördengänge oder Versicherungszwecke benötigt.

Antrag und Ausstellung

Um eine Attestation de Domicile zu erhalten, müssen Sie bereits im Einwohnerregister von Lausanne eingetragen sein. Der Antrag kann persönlich am Schalter des Contrôle des habitants oder über den Guichet virtuel gestellt werden. Bei persönlicher Abholung bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Online-Prestation

Die Stadt Lausanne bietet über ihr digitales Portal eine Prestation en ligne an, mit der Sie die Wohnbescheinigung online beantragen können. In manchen Fällen ist eine vorherige Zahlung (Encaissement) erforderlich, bevor das Dokument ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber in der Regel bei 2 bis 5 Werktagen.

Nachdem Sie Ihre Attestation de Domicile erhalten haben, empfiehlt sich die sofortige Anmeldung bei den Services industriels de Lausanne (SiL) für die Versorgung Ihrer Wohnung mit Strom und Wasser – andernfalls kann es bei Mietbeginn zu Verzögerungen kommen.

Fazit: Die Attestation de Domicile erhalten Sie nach der Anmeldung im Einwohnerregister – entweder persönlich am Schalter oder über das Online-Portal. Planen Sie bei Online-Antragung 2 bis 5 Werktage Bearbeitungszeit ein.

“Les guichets du Service du contrôle des habitants (CH) sont ouverts sur rendez‐vous, du lundi au vendredi, à l’exception du jeudi matin où les guichets sont fermés.”

Ville de Lausanne, Offizielle Website

“Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle melden.”

Ville de Lausanne, Ratgeber 2023

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Termin für das Contrôle des habitants vereinbaren?

Ja. Die Schalter (Guichets) des Service du contrôle des habitants in Lausanne sind seit Einführung der Rendez-vous-Pflicht ausschließlich nach vorheriger Buchung zugänglich. Buchen Sie online über den Guichet virtuel oder telefonisch unter +41 21 315 31 33.

Wie lange habe ich Zeit zur Anmeldung nach Ankunft in Lausanne?

Sie haben 14 Tage nach Ihrer Ankunft Zeit, sich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Diese Frist gilt schweizweit und wurde in der Publikation der Stadt Lausanne von 2023 bestätigt.

Kann ich Adressänderung online machen?

Ja, über die Plattform vd.ch können Sie Ihren Adresswechsel für den Hauptwohnsitz digital melden. Zweitwohnungen sind davon ausgenommen. Zusätzlich können Sie über den Guichet virtuel der Stadt Lausanne eine Vorabanmeldung vornehmen.

Wo ist das Büro des Contrôle des habitants?

Das Büro befindet sich an der Rue du Port-Franc 18 im Viertel Flon, 1002 Lausanne. Die Postadresse lautet Case postale 5354, 1002 Lausanne. Gut erreichbar mit der Metro M2 (Haltestelle Flon).

Was brauche ich für eine Wohnbescheinigung?

Sie müssen bereits im Einwohnerregister eingetragen sein. Bei persönlicher Beantragung bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Online können Sie die Prestation über den Guichet virtuel nutzen – in manchen Fällen ist eine Gebühr (Encaissement) zu entrichten.

Gibt es Gebühren für Anmeldung?

Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos. Für bestimmte Bescheinigungen wie die Attestation de Domicile können Gebühren anfallen, die über das Online-Portal zu begleichen sind.

Wer beaufsichtigt das Contrôle des habitants?

Die kantonale Aufsichtsbehörde befindet sich an der Avenue de Beaulieu 19, 1014 Lausanne. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM), das die Adressen und Kontakte aller kantonalen Meldebehörden verwaltet.

Für Zugezogene nach Lausanne ist die fristgerechte Anmeldung beim Contrôle des habitants der erste administrative Schritt – gefolgt von Krankenversicherung (innerhalb 3 Monate abschließen) und Anmeldung bei den Services industriels de Lausanne. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet unnötige Verzögerungen bei Vertragsabschlüssen und Behördengängen.